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Über Verbote und Spielhallen

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Der Journalist und Autor Harald Martenstein hat vor kurzem in seiner wöchentlich erscheinenden ZEIT Magazin Leben Kolumne einen sehr bizarren Fall angesprochen, der sich für alle Fans des Glücksspiels als besonders skurril erweisen wird. Martenstein habe nämlich herausgefunden, dass es in Hamburger Spielhallen verboten sei, das Bildnis von Goldfischen darzustellen. Das sorge nämlich für die falsche Illusion von Glück.

Doch damit nicht genug. Der Autor habe auch im Hamburgerischen Spielhallengesetz lesen können, dass weitaus mehr als nur die Darstellung von Goldfischen verboten ist.

Auch Kleebletter, Fliegenpilze, Schornsteinfeger und kleine Schweinchen bzw. deren Bilder seien verboten, mit der Begründung, dass ihre Darstellung den Charakter des Glücksspiels unangemessen darstelle - nämlich zu positiv. Wer das schon seltsam findet, muss im Text nur weitergehen.

Laut Martenstein ist auch die Glücksszahl 7 verboten (so in etwa, wie in Flugzeugen die Pechzahl 13 nicht als Sitzreihe erscheint).

Sogar der Städtename Tallinn sei verboten! Denn: die estnische Hauptstadt sei eine “bekannte Hochburg des Glücksspiels”.

Die Darstellung von Pyramiden, die in Las Vegas stehen, ist auch strikt untersagt (steht die Pyramide hingegen in Ägypten und ist das auf den Bildern kenntlich gemacht, ist es widerrum in Ordnung).

Glücklich wirkende Menschen, deren Bildnis in der Inneneinrichtung zu sehen ist, würden suggerieren, dass das Glücksspiel glücklich mache - und sind deshalb auch in Hamburgerischen Spielhallen untersagt.


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Da möchte man doch behaupten, das deutsche Recht habe noch einige Lücken offen gelassen!

Leider ist das Hamburgerische Spielhallengesetz online nicht aufzufinden.

Es wäre auf jeden Fall mal einen zweiten oder dritten Blick wert, um zu überprüfen, ob diese lächerlichen Gesetze tatsächlich zutreffen.

Dann ließe sich auch herausfinden, ob es tatsächlich auch verboten ist, eine Spielhalle in Hamburg “Spielhalle Reeperbahn” zu nennen, weil das angeblich die Vielfalt des Angebotes auf der Reeperbahn suggerieren würde.

Das Hamburgerische Spielhallengesetz ist am 5.12.2012 in Kraft getreten. Das Gesetz ist da, um die Zulassung, den Betrieb, die Einrichtung und die Vorgaben der Spielhallen zu regulieren. Dabei soll das Gesetz vor allem Spieler schützen und vor den Gefahren des Glücksspiels bewahren. Das scheinen die Gesetzesgeber auf jeden Fall mit ihren seltsamen Paragrafen ja erreicht zu haben.

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