Einmal mehr bestätigte der Europäische Gerichtshof in einer Vorab-Entscheidung bezüglich des Rechtsstreits mit Italien, dass die EU-Prinzipien der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs auch auf grenzüberschreitendes Glücksspiel angewendet werden können.
Mitgliedsstaaten, die nationale Glücksspielmärkte restriktiv regulieren, um die Interessen etablierter Betreiber gegenüber Lizenznehmern aus dem europäischen Ausland zu wahren, verstoßen gegen EU-Gesetze, so entschied der Europäische Gerichtshof.
Eine nationale Gesetzgebung, die alle grenzüberschreitenden Aktivitäten im Glücksspielsektor ausschließe – unabhängig von der Form, in der diese Tätigkeiten vorgenommen werden – stünde im Widerspruch zu geltendem EU-Recht.
Internet-Service-Provider wurden mit hohen Geldstrafen von bis zu 180.000 Euro pro Tag bedroht, sollten sie jemandem erlauben, das Glücksspiel-Angebot eines Unternehmens, das auf der „schwarzen Liste“ steht, zu nutzen.
Kritiker vermuteten, dass die Regierung das Verbot eingeführt hat, um ihr 2 Milliarden Euro Monopol auf Glücksspiele, das in der Hand des Staates und weniger zugelassener privater Partner liegt, zu schützen.
Im Jahr 2006 haben die italienischen Behörden die offizielle Website der „Lotteries and Gaming Authority“ auf die schwarze liste gesetzt, nachdem einige Glücksspiel-Seiten mit Sitz in Malta gesperrt wurden.
Um das Verbot zu umgehen verlinkte die Maltesische Gambling Authority ihre Website mit allen maltesischen Gambling-Webseiten mit einer Technik, die die IP-Adressen der Website verschleiert.
Der ständige Kampf in der Europäischen Union in Bezug auf diese spezielle Branche und deren Rechte, ihr Angebot Mitgliedern der EU zur Verfügung zu stellen, ist kompliziert und es erfordert eine Menge Aufwand, eine brauchbare Lösung für dieses Problem zu finden.
Es gibt eine Reihen von anderen Mitgliedsstaaten, die die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ignoriert haben, aber trotz Verstoßes nicht vom EUGH bestraft oder sanktioniert wurden. So lange das nicht geschieht, dürfte in absehbarer Zeit keine Lösung gefunden werden.