Spielen trotz Casinosperre?
Die Erfahrung, dass das Leben von Verlusten geprägt ist, gehört von Beginn des Denkens und der Wahrnehmung zu unserer Existenz dazu. Auch wenn Verluste eine sozusagen normale Erscheinung sind, führen sie oft in eine ernstzunehmende Krisensituation.
Ich weiß auch, dass man Verluste im Spiel (sei es beim Pokern, Roulette oder Automatenspiel) normalerweise nicht mit den Verlusten von Partnerschaften, Beruf oder Gesundheit vergleichen sollte. Ich tue es aber dennoch, vor allem deshalb weil ich oft genug Menschen erlebt habe deren Spielverluste sich nicht nur auf Geld, Ungläubigkeit, Nichtwahrhaben-Wollen, Zorn, Wut, Hass und Schuldgefühle begrenzten.
Nicht selten beraubten sich diese Spielverlierer ihres gesamten sozialen Umfeldes und ihrer Zukunft. Es ist einfach zu sagen akzeptiere einmal erlittene Verluste, höre auf zu spielen - wenn du es dir nicht leisten kannst - und besinne dich auf das Wesentliche. Vielen gelingt dieses nicht
Aus diesem Grunde sperren die Casinos in Deutschland gefährdete Spieler. Dieses geschieht sowohl auf Veranlassung des Casinos als auch auf Wunsch des Spielers oder seiner Angehörigen. Diejenigen, die jetzt überlegen, es sei möglich die Kontrollen in einem Casino zu umgehen, zu spielen, Gewinne einzustreichen und bei Verlusten das Casino in Regress zu nehmen, unterliegen jedoch einer Täuschung
Wer trotz einer Spielsperre in einem Casino Geld im Roulette, Pokern, Black Jack oder Automatensaal verspielt, hat nur dann ein Recht auf Rückerstattung seiner Verluste, wenn die Spielbank zumutbare Kontrollen unterlässt. Mit diesem Richterspruch hob der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe seine eigene Rechtsprechung aus dem Jahr 1995 auf und wies die Revisionen der WestSpiel Gruppe als Casinobetreiberin gegen zwei Urteile von Untergerichten zurück. Bereits 1995 befasste sich der BGH mit diesem Thema: Ein Spieler hatte sich sperren lassen und spielte trotzdem im Automatensaal.
Er löste mehrere Schecks ein und verlor die entsprechenden Geldbeträge. Daraufhin verklagte er die Spielbank auf Rückzahlung seiner Verluste, weil die Mitarbeiter bei der Einlösung der Schecks nicht kontrolliert hatten, ob er gesperrt war. Der BGH wies die Klage damals ab und entschied: Eine Spielsperre begründet auch dann keine Ansprüche auf Ersatz von Spielverlusten, wenn die Spielbank die Sperre nicht durch ausreichende Kontrollen durchsetzt.
Nun fiel eine Entscheidung für zwei vergleichbare Fälle: Auch hier spielten gesperrte Personen im Automatensaal. Sie erhielten an der Automatenkasse mittels Telecash mehrfach Bargeld und verspielten die entsprechenden Geldbeträge. Daraufhin verklagten die Ehefrauen der gesperrten Spieler die Spielbank auf Rückzahlung der Spielverluste, weil eine Spielsperre generell zu einem Anspruch auf Rückerstattung von Spielverlusten führe und weil die Spielbank bei den Geldabhebungen per Telecash nicht ausreichend kontrolliert hatte, ob die Spieler gesperrt waren.
Die Vorinstanzen sprachen den Spielern beziehungsweise deren Ehefrauen einen Anspruch auf Rückerstattung der Spielverluste zu. Sie begründeten ihre Entscheidungen damit, dass eine Spielsperre generell dazu führe, dass keine Spielverträge zustande kämen und alle gesperrten Spieler damit ohne Weiteres einen Rückerstattungsanspruch hätten. Nach diesem für sie vernichtenden Urteil rief die WestSpiel Gruppe den Bundesgerichtshof (BGH) an und wiesen darauf hin, dass sie seit Jahren Telecash-Kontrollen durchführt. Der BGH gab Westspiel recht und wies die Revisionen zurück. Er hat damit seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, aber gesperrten Spielern nur dann einen Schadensersatzanspruch zugesprochen, wenn eine Spielbank die ihr möglichen und zumutbaren Kontrollen nicht durchführt. Der BGH ist der WestSpiel Gruppe also darin gefolgt, dass gesperrte Spieler nicht generell einen Anspruch auf Rückerstattung ihrer Spielverluste haben. Da nach Ansicht des BGH der praktische Umgang der WestSpiel Gruppe mit Spielsperren ausreicht, wird es auch keine Verschärfung bei den Kontrollen geben.