Verbot oder nicht Verbot? Das ist hier die Frage! Und tatsächlich scheint es fast so, als sei am Ende trotz neuem Glücksspielstaatsvertrag wieder einmal nichts klar in Deutschland. Zumindest was das Glücksspiel im Internet angeht.
Schuld für die erneuten Fragen in den Augen der Glücksspielindustrie ist die kürzlich geäußerte Meinung der Richter des Bundesgerichtshofs. Die zweifeln offenbar stark daran, ob das weitgehende Verbot von Glücksspielangeboten im Internet überhaupt rechtens ist.
So langsam mag man den Kopf schütteln angesichts des Hin und Her bei der deutschen Regelung des Glücksspiels. Die einen sagen dies, die anderen das und wieder andere beschließen einfach jenes.
Und auch der Bundesgerichtshof scheint nicht so recht zu wissen, was er im Fall Online Glücksspiel entscheiden soll. Noch im vergangenen Jahr wurde das Glücksspiel-Verbot vom BGH bestätigt, jetzt soll es aber doch nicht rechtens sein.
Grund für den erneuten Kurswechsel sei die veränderte Rechtslage, so der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. Dass Schleswig-Holstein Anfang des Jahres ein deutlich liberaleres Glücksspielrecht führe, stelle eine andere Ausgangssituation für die Rechtsprechung dar.
Für die deutschen Richter ein Problem, denn der Europäische Gerichtshof, der mit Argusaugen über die Rechtsprechung wacht, stellt Bornkamm zufolge „hohe Anforderungen an die Mitgliedsstaaten“.
Es müsse eine „Kohärenz“ gewährleistet sein, wenn Glücksspiele im Internet verboten seien. Unterschiede könnten daher dazu führen, dass die Verbote gegen das EU-Recht verstoßen und damit nicht durchgesetzt werden könnten.
Zwar will man in Kiel wieder zurück zum Glücksspielstaatsvertrag, doch das wird noch eine Weile dauern. Und so lange das noch nicht geschehen und damit in Deutschland eine einheitliche Regelung getroffen wurde, sieht der Bundesgerichtshof das generelle Verbot von Glücksspielen im Internet als unrechtmäßig an.
Wie es in dem Fall, in dem übrigens die staatliche Lotteriegesellschaft Nordrhein-Westfalen gegen einen Glücksspielanbieter aus Gibraltar geklagt hatte, weiter geht, wird sich bei der Urteilsverkündung am 24. Januar 2013 zeigen.