Lange schon liegt der neue Glücksspielstaatsvertrag, den 15 deutsche Bundesländer unterzeichnet haben, der EU Kommission zur Prüfung vor. Bisher bangen die Ministerpräsidenten in Deutschland, ob der Vertrag die notwendige Zustimmung erhalten wird. Dem FDP-Mann Jürgen Creutzmann, der einen Sitz im Europaparlament hat, wurde das Warten zu lange, er wandte sich schriftlich an die Kommission und erfragte einen Stand der Dinge. Deren lapidare Antwort: wir sind noch nicht sicher.
Lange schon liegt der neue Glücksspielstaatsvertrag, den 15 deutsche Bundesländer unterzeichnet haben, der EU Kommission zur Prüfung vor. Bisher bangen die Ministerpräsidenten in Deutschland, ob der Vertrag die notwendige Zustimmung erhalten wird. Dem FDP-Mann Jürgen Creutzmann, der einen Sitz im Europaparlament hat, wurde das Warten zu lange, er wandte sich schriftlich an die Kommission und erfragte einen Stand der Dinge. Deren lapidare Antwort: wir sind noch nicht sicher.
Schon einmal scheiterte ein Entwurf des deutschen Glücksspielstaatsvertrages an der EU Kommission. Sie muss prüfen, ob der Vertrag europarechtlich zulässig ist und nicht gegen europaweit gültige Vorgaben verstößt. Das letzte Mal war es das Wettbewerbsrecht, das zum Stolperstein für die Deutschen wurde. Die EU Kommission sah im staatlichen Monopol und in der damals geplanten Vergabe von nur sieben Lizenzen an Sportwettenanbieter reine Willkür, der keinen fairen Wettbewerb möglich mache.
Aktueller Vertrag wird geprüft
FDP-Mitglied Creutzmann fürchtet, dass auch der aktuelle Entwurf nicht die Zustimmung der Kommission finden wird. Damit müssten die Bundesländer noch einmal ran, um einen weiteren Entwuf auszuarbeiten. Die Antwort der Kommission auf das Schreiben des Mitglied des EU-Parlaments fiel laut Pressemitteilung der FDP jedenfalls recht eindeutig aus: „Wäre der neue Glückspielstaatsvertrag in den Augen der Kommission europarechtskonform, würde sie grünes Licht geben. Statt dessen hält sich die Kommission die Möglichkeit einer Klage vor dem EuGH offen, der auch den neuen Glückspielstaatsvertrag für ungültig erklären könnte.“
Eine Ablehnung scheint offenbar nicht unwahrscheinlich, da der Entwuf weiterhin die existierenden staatlichen Anbieter bevorzuge und damit die im EU-Recht verankerten Grundfreiheiten im europäischen Binnenmarkt verletze. „Dem Anschein nach ein Konzessionsmodell, ist der Entwurf tatsächlich eine verdeckte Fortführung des bestehenden Monopols. Die betroffenen Bundesländer müssen jetzt reagieren, nachbessern und einen akzeptablen Vorschlag vorlegen.“ Es besteht also wohl noch Handlungsbedarf.
Alles richtig gemacht scheint Schleswig-Holstein zu haben. Mit seinem Alleingang machte das Bundesland den Weg frei für Online Glücksspiel und Anbieter aus dem Ausland. Keine schlechte Entscheidung, denn einer aktuellen Studie der Universität Hamburg zufolge spielen ohnehin bereits mehr als 500.000 Deutsche in Online Casinos. Dass dies außerhalb von Schleswig-Holstein zur Zeit noch illegal ist, schert offenbar niemanden. Höchste Zeit, dass auch die übrigen Bundesländer mitziehen und die Gesetzgebung an das Zeitalter des Internets anzupassen. Eine Liberalisierung würde viele Spieler aus der erzwungenen Illegalität holen. Kontrollmechanismen ließen sich auch hier finden – Schleswig-Holstein macht es vor.